Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Onlineshop Dachstein Krippenstein

1. Allgemeines

1.1. Die Dachstein Tourismus AG (in der Folge „Anbieter“) bietet Leistungen im Onlineshop ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Onlineshop“ (in der Folge: AGB-Onlineshop) an. Zum Einkauf im Onlineshop sind nur Personen ab dem 16. Lebensjahr berechtigt.                            

2.  Bestellung und Vertragsabschluss

 2.1. Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.

2.2.  Sofern nichts anderes vereinbart, ist für den Erwerb der jeweiligen Waren und Dienstleistungen das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Onlineshop angeführte Entgelt zu entrichten. 

2.3. Die Bestellung und der Vertragsabschluss erfolgt in folgenden Schritten:

  • Auswahl der gewünschten Ware bzw. Dienstleistung bzw. Tickets;

  • Eingabe der Pflichtfelder als Anmeldedaten für die Registrierung im Onlineshop; nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich;

  • Wahl der Bezahlung sowie gegebenenfalls Versandart;

  • Prüfung der Angaben im Warenkorb und gegebenenfalls Berichtigung der jeweiligen eingegebenen Daten;

  • Verbindliche Absendung der Bestellung durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“;

  • Mit dem Absenden der Bestellung anerkennt der Kunde diese AGB-Onlineshop – sowie bei der Bestellung von Tickets für den Zugang/ die Nutzung von Seilbahn-, Lift-, Pisten- bzw. sonstigen Anlagen die AGB-Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anlagenbetreiber, ab Nutzung/Zutritt zu den Seilbahn-, Lift-, und Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen in der jeweils bei Nutzung/Zutritt gültigen Fassung - als für das Rechtsverhältnis allein maßgeblich;

  • Der Bestellvorgang kann ab Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden.

  • Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebots erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung (durch Versendung einer „Bestellbestätigung“).

  • Die Annahmeerklärung bzw. Bestellbestätigung werden zusätzlich zur Versendung an den Kunden auch beim Anbieter gespeichert. 

2.4.  Bei einem Ausfall der Netzwerkverbindung gelten ausschließlich die durch den Anbieter erfassten Daten. 

2.5. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen allfälligen Vorverkaufsbonus, wenn die online-Bestellung aus welchen Gründen auch immer nicht innerhalb des Vorverkauf-Zeitrahmens möglich sein sollte.  

2.6. Alle gelieferten Waren bzw. Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Anbieters. 

2.7. Der Anbieter bedient sich bei der technischen und finanziellen Abwicklung der elektronischen Buchung direkt oder indirekt verschiedener Partner. Im Zuge des Buchungsvorganges kann es auch zur Weiterleitung auf Webseiten dieser Unternehmen kommen, für deren Inhalt das jeweilige Unternehmen selbst verantwortlich ist. 

3.  Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Tickets 

3.1.  Mit dem Kauf von Tickets über den Onlineshop werden Zugangs- bzw. Nutzungsberechtigungen zu Seilbahn-, bzw. Lift-, bzw. Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen, zu spezifizierten Terminen, erworben. Diese Tickets können auf sogenannten „KeyCards“, als QR-Code, oder auch auf sonstigen Datenträgern ausgegeben werden. 

3.2. Die elektronische Annahmeerklärung (Bestellbestätigung) des Anbieters dient als einziger zulässiger Nachweis des ordnungsgemäß getätigten Erwerbs des Tickets und ist daher vom Kunden bei Zugang bzw. Nutzung der Seilbahn-, bzw. Lift-, bzw. Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen, mitzuführen und im Falle von Reklamationen zusammen mit dem Ticket vorzuweisen. 

3.3.  Soweit der Erwerb von Tickets zu ermäßigten Tarifen im Onlineshop vorgesehen ist, ist dies ausschließlich gegen Übermittlung bzw. Hochladens eines entsprechenden Nachweises (zB. gültiger Lichtbildausweis) möglich. Saisontickets sind nur bei Übermittlung bzw. Hochladens eines aktuellen Fotos bestellbar. 

3.4. Bei Bestellung einer neuen KeyCard gilt eine Depotgebühr von € 2,00, und wird bei Bestellung gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag eingehoben. Bei Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen KeyCard wird die Depotgebühr an den dafür ausgezeichneten Stellen rückerstattet. Der postalische Lieferzeitraum (ca. 3-5 Werktage im Inland, ca. 8-15 Werktage im Ausland) ist vom Kunden zu berücksichtigen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangene Lieferungen oder nicht rechtzeitig eingetroffene KeyCards.

Verfügt der Kunde bereits über eine KeyCard kann das Ticket auf diese aufgeladen werden. Der Kunde ist für die korrekte Eingabe der Daten, insbesondere der Datenträgernummer allein verantwortlich. Eine fehlerhaftere Eingabe kann die Funktionsfähigkeit der KeyCard beeinträchtigen und erfolgt auf Risiko des Kunden. Bei Aufladung einer vorhandenen KeyCard kann die gebuchte Leistung frühestens 30 Minuten nach Erhalt der Durchführungsbestätigung in Anspruch genommen werden. 

3.5. Soweit ein Ticket zum Zugang bzw. zur Nutzung von Seilbahn-, Lift-, Pistenanlagen sowie sonstigen Anlagen bzw., zur Inanspruchnahme von Leistungen mehrerer verschiedener Unternehmen berechtigt, gilt Folgendes:

Die Unternehmen betreiben ihre Seilbahn-,/Lift-,/Pistenanlagen bzw. sonstigen Anlagen jeweils eigenverantwortlich. Zur Erbringung bzw. Zurverfügungstellung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Unfälle ist daher immer nur jenes Unternehmen auf Grundlage und nach Maßgabe der jeweiligen Geschäftsbedingungen verpflichtet, in dessen Gebiet bzw. auf dessen Anlage sich ein Unfall ereignet hat.

4.  Information zum Rücktritts-/Widerrufsrecht gemäß § 11 Abs 1 FAGG und Rückvergütung

 4.1.  Entfall des Rücktrittsrechtes gemäß § 18 FAGG

Kein Rücktrittsrecht besteht bei Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden, sofern jeweils für die Vertragserfüllung durch den Unternehmer ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).

5.  Vertragliche Stornomöglichkeit

5.1. Der Anbieter räumt ein freiwilliges Stornorecht unter folgenden Bedingungen ein:

  • bis spätestens 09.00 Uhr am ersten Gültigkeitstag des Tickets (gilt bei Tages- wie auch Mehrtagestickets)

  • im Zeitfenster von einer Stunde nach der Ticketbuchung

  • Das Stornorecht gilt ausschließlich für Tickets, die noch nicht genutzt wurden.

  • Das Stornorecht gilt nicht für Tickets, die als „nicht stornierbar“ ausgewiesen sind. Als nicht stornierbar können rabattierte Angebote des Anbieters eingestellt werden. Dies wird bei der Ticketauswahl in Wort und Symbol dem Nutzer kommuniziert.

  • Das Stornorecht gilt bei der Buchungsoption “Pick-up-Voucher“ nur bis zur Einlösung des Vouchers.

In diesen Fällen kann der Kunde die Rückgabe des Tickets eigenständig über sein Webshop-Konto – Menü „MEINE BESTELLUNGEN“ – vornehmen. Mit der Stornierung ist das Ticket sofort ungültig, weiters erhält der Kunde den Ticketwert als Guthaben in sein Webshop-Konto gebucht. 

5.2. Eine Ablöse des Guthabens ist nur im Wege des vom Kunden verwendeten Zahlungsmittels möglich (z.B. Kreditkarte). In diesem Fall fallen Bearbeitungsgebühren durch unsere Dienstleister in der Höhe von maximal € 25,00 an.

6. Vertragssprache / Rechtswahl / Gerichtsstand

6.1. Vertragssprache ist Deutsch.

6.2. Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. 

6.3. Für Verbraucher im Sinne des KSchG die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland oder ist er nicht im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des jeweiligen Seilbahn-, Lift-, Pisten-, bzw. sonstigen Anlagenbetreibers insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt als sachlich zuständiger Gerichtsstand gegenüber Unternehmern der Sitz des jeweiligen Seilbahn-, Lift-, Pisten-, bzw. sonstigen Anlagenbetreibers. 

Dachstein Tourismus AG
Gosauseestraße 52
4824 Gosau
Tel. +43 50 140
E-Mail: info@dachstein.at

Stand: April 2024

AGB Lift- & Pistenbenützung Dachstein Krippenstein

1.  Allgemeines    

1.1 Die „Bergbahnen Dachstein Salzkammergut“ mit den Standorten Dachstein West, Dachstein Krippenstein, Feuerkogel und Grünberg werden von der Dachstein Tourismus AG und der Traunsee Touristik GmbH Nfg. & Co KG als Lift- bzw. Pistenbetreiber jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig betreiben.

1.2. Erwirbt ein/e Kunde/in ein (Verbund-) Ticket zur Nutzung der Lift-/Pisteninfrastruktur dieser Unternehmen, so handelt der das Ticket ausstellende Lift- bzw. Pistenbetreiber für das jeweilige Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Leistungserbringung und Haftung ist daher immer der jeweilige Lift- bzw. Pistenbetreiber verpflichtet.

1.3. Mit dem Kauf bzw. der Verwendung eines gültigen (Verbund-)Tickets kommt ein Beförderungs- und Pistenbenützungsvertrag i) für die (tages-)aktuell zur Verfügung stehende Lift-/Pisteninfrastruktur zu den jeweiligen Betriebszeiten laut Aushang bzw. unter www.dachstein-salzkammergut.com und ii) über die mit dem konkreten Ticket/Tarif verbunden Leistungen zustande und unterwirft sich der/die Ticketinhaber/in ausdrücklich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen des Lift- bzw. Pistenbetreibers bzw. für die einzelnen Anlagen, den Verhaltensregeln des Internationalen Skiverbandes (FIS) sowie den jeweils aktuellen Bestimmungen zum Schutz der Gesundheit (z.B. COVID-19-Maßnahmen, etc.), jeweils laut Aushang bzw. unter www.dachstein-salzkammergut.com sowie den Anweisungen der Pisten-/Liftaufsichtsorgane.

1.4. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Bestimmungen, die vorsätzliche Beschädigung der Lift-/Pisteninfrastruktur oder ungebührliches Verhalten gegenüber Pisten-/Liftaufsichtsorganen oder andere Kunden hat den entschädigungslosen Ausschluss von jeder weiteren Beförderung/Pistenbenutzung und Entzug des Tickets zur Folge. Zudem ist der Kunden zur Zahlung einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 70,- verpflichtet.

1.5. Angaben in Prospekten, Internet, Katalogen, Preiselisten, etc. sind unverbindlich

2. Tickets

2.1. Tickets sind nicht übertragbar. Tickets und Berechtigungsnachweise für die Inanspruchnahme von Sondertarifen sind den Pisten-/Liftaufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen.

2.2. Ein Umtausch oder die Änderung von Tickets ist nicht möglich. Die Beförderung von Gütern ist vom Ticket nicht umfasst.          

2.3. Die bei Erwerb eines Tickets eingehobene Depotgebühr für KeyCards wird Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen KeyCard an den dafür ausgezeichneten Stellen rückerstattet.

2.4. Missbrauch eines Tickets oder der bloße Versuch der unzulässigen Weitergabe gelten als qualifizierter Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jede/r Ticketinhaber/in hat das Ticket vor einem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu sichern.

2.5. Ein Ersatz bei Verlust, Diebstahl oder vergessenen Ticktes (Datenträger), etc. ist ausgeschlossen. Bei Saisonkarten/personalisierten Tickets kann gegen Vorlage des Kaufbelegs, eines Lichtbildausweises und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr laut geltendem Tarif (laut Aushang bzw. unter [www.dachstein-salzkammergut.com/[…]] tageweise eine Ersatzkarte ausgestellt werden.

2.6. Einstellungen/-einschränkungen des Betriebs von Anlagen, Pisten oder ganzen Skigebieten, der Saison-/Betriebszeiten, etc. aus vom Lift- bzw. Pistenbetreiber nicht zu vertretenden Gründen (zB. Witterung, Lawinengefahr, behördliche Anordnungen, etc.) oder infolge Sondernutzungen begründen keinen Anspruch auf Minderung/Rückerstattung des Ticketpreises oder Ersatz.         

3. Nutzung der Lift-/Pisteninfrastruktur; Sondernutzungen      
 
3.1. Die Lift-/Pisteninfrastruktur kann von allen Ticketinhabern/innen in dem mit dem konkreten Ticket/Tarif verbunden Leistungen innerhalb der Betriebszeiten grundsätzlich in gleicher Weise bestimmungsgemäß zu den genannten Bedingungen benützt werden.

3.2. Die vom Lift- bzw. Pistenbetreiber festgelegten Saison- und Betriebszeiten sind unverbindlich. Außerhalb der Betriebszeiten erfolgt keine Sicherung der Lift-/Pisteninfrastruktur durch den Lift- bzw. Pistenbetreiber und besteht Gefahr durch Pistenbearbeitung, insbesondere durch Pistengeräte, Windenseile, Schneeerzeugung, freiliegende Kabel und Schläuche, etc.

3.3.  Sondernutzungen (z.B. Pistenreservierungen/sperren für Wettbewerbe) und Sonderfahrten sowie eine Nutzung der Lift-/Pisteninfrastruktur zur gewerblichen- bzw. Erwerbszwecken sind nur nach vorhergier Zustimmung des jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreibers und gegen Gebühr/Kostenersatz möglich und zulässig. 

3.4.  Skitouren-/Pistengeher/innen oder Wanderer sind zur Inanspruchnahme der Lift-/Pisteninfrastruktur nur hinsichtlich der dafür gewidmeten Anlagen/Bereiche berechtigt.

3.5. Paragleiter/innen sind zur Inanspruchnahme der Lift-/Pisteninfrastruktur nur mit einem gültigen Paragleiterschein und nur hinsichtlich der dafür gewidmeten Anlagen/Bereiche berechtigt. Start und Landung sind ausschließlich auf den hierfür gekennzeichneten Flächen gestattet. Für alle Skipisten besteht ausdrückliches Landeverbot. Alle gesetzlichen Höhen- und Abstandsbestimmungen sind einzuhalten.

3.6. Das Betreiben von Drohnen oder anderen unbemannten Flugobjekten ist untersagt.

3.7. Die Beförderung von Tieren und Gütern in den Liftanlagen ist nur nach vorhergier Zustimmung des jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreibers und gegen Gebühr/Kostenersatz möglich und zulässig. Tiere müssen entsprechend verwahrt sein. Für Hunde besteht generell Leinenpflicht, während des Transports und in geschlossenen Räumen auch Beißkorbpflicht. Die Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht gilt ausschließlich für staatlich zertifizierte Assistenzhunde.

3.8. Die Nutzung des vom Lift- bzw. Pistenbetreiber nicht gesicherten und nicht kontrollierten freien (Ski-)Raums erfolgte auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Allfällige vom Lift- bzw. Pistenbetreiber dennoch getroffenen Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtungen bzw. Haftung des Lift- bzw. Pistenbetreibers.

4. Bergung / Transport   

4.1. Im Fall eines Unfalls obliegt die Entscheidung über die Versorgungs- und Rettungsmaßnahmen grundsätzlich der Rettungsmannschaft. Die Kosten der Versorgungs- und Rettungsmaßnahmen hat der/die Verunfallte zu tragen.

4.2. Der Lift- bzw. Pistenbetreiber behält sich vor, für die Bergung/Transport von Verletzten vom Ticketinhaber/in einen angemessenen Kostenbeitrag einzuheben, unbeschadet allfälliger sonstiger und darüberhinausgehender Ansprüche. Der/die Ticketinhaber/in nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass eine Bergung/Transport von Verletzten durch den Lift- bzw. Pistenbetreiber außerhalb der Betriebszeiten nicht möglich ist.

5. Schutz der Umwelt     

5.1. Jegliche Verunreinigung der Umwelt ist zu unterlassen, die jeweiligen Verursacher haben den Lift- bzw. Pistenbetreiber diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

5.2.  Das Abfahren mit Wintersportgeräten im Wald ist im Bereich der Aufstiegshilfen (z.B. Seilbahnen, Skilifte) nur auf markierten Pisten oder Schirouten erlaubt. Als "Bereich von Aufstiegshilfen" gilt jener Bereich, der von der Bergstation der Aufstiegshilfe mit einem weniger als 30-minütigen Fußmarsch erreicht werden kann, jedenfalls aber ein Bereich von 500 m zu beiden Seiten der Aufstiegshilfe, Piste oder der markierten Abfahrt. Außerhalb des Bereichs von Aufstiegshilfen sind die gesetzlichen Befahrungs- oder Betretungsverbote zu beachten (z.B. forstbetrieblichen Einrichtungen, Wiederbewaldungsflächen sowie Neubewaldungsflächen mit einem Bewuchs unter 3 m Höhe, etc.).

5.3. Verstöße gegen die Bestimmungen zum Schutz der Umwelt werden zur Anzeige gebracht und können auch eine von der Behörde zu verfolgende Verwaltungsübertretung darstellen.

6.  Haftung

6.1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anders ergibt, haftet der Lift- bzw. Pistenbetreiber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

6.2. Eine vertragliche Haftung des Lift- bzw. Pistenbetreibers für Sach- und Vermögensschäden im Fall leichter Fahrlässigkeit und für nicht zurechenbare Dritte sowie für Schäden auf/durch nicht geöffneter/gesperrter Lift-/Pisteninfrastruktur ist ausgeschlossen.

6.3. Den Lift- bzw. Pistenbetreiber trifft keine Haftung für vom Karteninhaber/in verlorene oder zurückgelassene Gegenstände und für eine allfällige Verschmutzung oder Beschädigung der Bekleidung/Ausrüstung durch die Benützung der Lift-/Pisteninfrastruktur.

7. Rechtswahl / Gerichtsstand    

7.1. Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Karteninhaber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. Vertragssprache ist Deutsch. 

7.2. Für Verbraucher im Sinne des KSchG die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Hat der Karteninhaber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland oder ist er nicht im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreibers insoweit, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt als sachlich zuständiger Gerichtsstand gegenüber Unternehmern der Sitz des jeweiligen Lift- bzw. Pistenbetreibers

Stand: April 2024

AGB Dachstein plus Club

1.   Geltungsbereich

 Diese Geschäftsbedingungen („AGB Dachstein plus Club“) sind zwischen der Dachstein Tourismus AG und der Traunsee Touristik GmbH Nfg. & CO KG,  (kurz „Betreiber“) und den Mitgliedern des Dachstein plus Club gültig und stellen die ausschließliche Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Dachstein plus Club dar. Davon abweichende Regelungen werden nicht anerkannt. 

2.  Vertragspartner

Die Dachstein Tourismus AG und die Traunsee Touristik GmbH Nfg. & CO KG sind Betreiber des Dachstein plus Club und Vertragspartner des Dachstein plus Club Mitglieds. 

Kontakt:
Dachstein Tourismus AG
Gosauseestraße 52
4824 Gosau
Österreich
Telefon:  +43 50 140
Mail: info@dachstein.at

3. Teilnahme am Dachstein plus Club

3.1. Teilnahmeberechtigung

 Natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Verbraucher iSd österreichischen Konsumentenschutzgesetzes sind, sind berechtigt am Dachstein plus Club teilzunehmen. Die Teilnahme am Dachstein plus Club ist kostenlos. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Dachstein plus Club. 

3.2. Teilnahmebestimmungen und Ablauf zur Aufnahme in den Dachstein plus Club

Für die Teilnahme am Dachstein plus Club muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Dieser kann nur nach Durchführung einer Registrierung im Onlineshop unter https://shop.dachstein-salzkammergut.com gestellt werden. 

  • Jeder Interessent hat für die Antragstellung zunächst seine Stammdaten im Zuge der Registrierung für den Onlineshop unter https://shop.dachstein-salzkammergut.com bekanntzugeben. Das sind Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail Adresse, Straße, Land, Postleitzahl, Ort, sowie optional Titel und Geburtsdatum. Nach erstmaliger Registrierung ist nur mehr eine Anmeldung mit E-Mail-Adresse und Kennwort erforderlich.

  •  Nach der Anmeldung im Onlineshop-Bereich kann das Antragsformular auf Teilnahme am Dachstein plus Club aufgerufen werden.

  •  Der Dachstein plus Club Interessent kann optional Interessen bzw. Präferenzen bekanntgeben.

  • Mit Absendung des Antragsformulars bestätigt der Dachstein plus Club Interessent seine Zustimmung zu den AGB Dachstein plus Club, erteilt seine allfällige(n) datenschutzrechtliche(n) Zustimmung(en) zur allgemein werblichen bzw. personalisierten werblichen Kontaktierung, und bestätigt seine Kenntnis der Datenschutzerklärung.

  •  Der Antrag wird durch Anklicken des Buttons „Senden“ abgesendet. Die Betätigung des Buttons „Senden“ kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. 

  • Dem Antragsteller wird der Eingang der Antragstellung durch Versendung einer Eingangsbestätigung per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigung stellt noch nicht die Aufnahme in Dachstein plus Club dar. Sie dient lediglich der Information des Antragsstellers, dass die Antragsstellung beim Betreiber eingegangen ist.

  •  Jeder Antrag wird auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Im Falle einer positiven Prüfung wird dem Antragsteller die Aufnahme bzw. Teilnahme per E-Mail bestätigt („Aufnahmebestätigung“), dem Antragsteller eine Dachstein plus Club Nummer zugewiesen und dieser damit als Mitglied ausgewiesen, sowie anschließend dem Mitglied der Zugang zum Club Konto freigeschaltet.

  •  Die Aufnahmebestätigung wird zusätzlich zur Versendung an das Mitglied auch beim Betreiber gespeichert. 

Mehrfach-Mitgliedschaften sind nicht erlaubt und werden vom Betreiber zusammengeführt und gelöscht. Jedem Teilnahmeberechtigten steht ausschließlich eine einzige Dachstein plus Club Mitgliedschaft zu. 

Der Betreiber des Dachstein plus Club ist über Änderungen der personenbezogenen Daten zu informieren. Die Kontaktaufnahme kann über die in Pkt. 2 angeführten Kontaktdaten erfolgen. 

Durch die Zustimmung zu den AGB Dachstein plus Club erklärt sich das Dachstein plus Club Mitglied einverstanden, dass der Betreiber bindende Erklärungen (bspw. Kündigung) auf zumindest eine von ihm angegebene Kontaktart zustellen kann. 

3.3.  Missbrauch

 Die Mitgliedschaft am Dachstein plus Club ist nicht übertragbar. Insbesondere stellt der Zugriff von Dritten auf das Dachstein plus Club Konto sowie das Tätigen von Transaktionen durch Dritte einen Missbrauch dar. Bei Missbrauch, Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen der Zugangsdaten hat das Mitglied ohne schuldhafte Verzögerung per Telefon und/oder E-Mail den Betreiber zu benachrichtigen. Der Betreiber wird in diesem Fall das betroffene Konto umgehend sperren. Aufgrund unterbliebener oder nicht ohne schuldhafte Verzögerung erfolgter Benachrichtigung des Betriebes über Missbrauch, Verlust oder Diebstahl bzw. sonstigem Abhandenkommen der Zugangsdaten haftet der Betreiber nur unter der Voraussetzung von Pkt. 6 dieser AGB. 

Bei missbräuchlicher Verwendung der Mitgliedschaft ist der Betreiber berechtigt die Teilnahme am Dachstein plus Club mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Über diese außerordentliche fristlose Kündigung wird das Dachstein plus Club Mitglied auf zumindest eine angegebene Kontaktart informiert. Der Betreiber ist berechtigt allfällige durch den Missbrauch der Mitgliedschaft entstandene Schäden geltend zu machen. Durch Missbrauch erworbene Preisvorteile, Rabatte, Sonderangebote, Gutscheine und anderen Vergünstigungen verfallen sofort. 

4.  Leistungsumfang

 Durch die Mitgliedschaft im Dachstein plus Club haben die Mitglieder die Möglichkeit Rabatte, Preisvorteile, Sonderangebote, Gutscheine und weitere Vergünstigungen bei Durchführung von Transaktionen im Dachstein plus Club sowie bei Partnerbetrieben zu erlangen. 

Welche Rabatte, Preisvorteile, Sonderangebote, Gutscheine, weitere Vergünstigungen der Werbemaßnahmen dem Mitglied angeboten wird, obliegt ausschließlich dem Betreiber des Dachstein plus Club. 

Das Dachstein plus Club Mitglied hat keinen Rechtsanspruch auf Rabatte, Preisvorteile, Sonderangebote, Gutscheine und andere Vergünstigungen. 

Die Mitteilung von Rabatten, Preisvorteilen, Sonderangeboten, Gutscheinen und anderen Vergünstigungen sowie diesbezüglichen Werbemaßnahmen aufgrund von Profiling erfolgt nur nach Einwilligung und bis zu deren allfälligem Widerruf. 

Die Rabatte, Preisvorteile, Sonderangebote, Gutscheine, andere Vergünstigungen sowie deren Werbemaßnahmen dienen der Kundenbindung und Umsatzsteigerung des Betreibers. 

Bei Transaktionen im Onlineshop kommen zusätzlich zu diesen AGB die AGB des Onlineshop abrufbar unter www.dachstein-salzkammergut.com zur Anwendung. 

Bei Vertragsabschlüssen zwischen einem Mitglied des Dachstein plus Club und Partnerbetrieben des Dachstein plus Club kommt es ausschließlich zu einem Vertrag zwischen diesen beiden Parteien. Die Geltendmachung allfälliger diesbezüglicher Ansprüche gegenüber dem Betreiber ist ausgeschlossen. 

5. Verfügbarkeit des Dachstein plus Club

 Der Betreiber ist bestrebt den Dachstein plus Club seinen Mitgliedern uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Wartungen und Updates der IT-Systeme erfolgen nach Möglichkeit ohne Einschränkung der Verfügbarkeit. Der Betreiber bemüht sich, Wartungen und Updates außerhalb der Betriebszeit des Betreibers durchzuführen. Sollte die Verfügbarkeit nur eingeschränkt möglich sein, ist der Betreiber bemüht die vollständige Verfügbarkeit wiederherzustellen. 

6. Haftung

 Die Betreiber haften, ausgenommen bei Personenschäden, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

Der Betreiber haftet nicht für Ansprüche aus Vertragsabschlüssen zwischen dem Dachstein plus Club Mitglied mit einem Dachstein plus Club Partner. Insbesondere haftet der Betreiber nicht für mangelhafte Leistungen eines Dachstein plus Club Partners. 

7.  Ordentliche Kündigung & Rechtsfolgen

 Die Kündigung der Mitgliedschaft seitens des Betreibers kann jederzeit  unter Einhaltung einer einmonatiger Kündigungsfrist erfolgen. Das Kündigungsschreiben des Mitglieds ist per E-Mail an den Betreiber zu übermitteln. Die Kündigung der Mitgliedschaft seitens des Mitglieds kann jederzeit im Benutzerkonto erfolgen.

 Erworbene Vergünstigungen bleiben bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft aufrecht und verfallen mit dem Ablauf dieses Tages.

8.  Beendigung Dachstein plus Club

 Der Betreiber des Dachstein plus Club behält sich das Recht vor, den Dachstein plus Club unter Einhaltung einer Frist von einem Monat einzustellen. Im Falle einer Beendigung des Dachstein plus Club werden die Mitglieder zumindest auf eine angegebene Kontaktart informiert. Erworbene Vergünstigungen bleiben bis zum Tag der Beendigung des Dachstein plus Club aufrecht und verfallen mit Ablauf des letzten Tages.

9.   Änderungen der gegenständlichen AGB

 Der Betreiber kann geringfügige, sachlich gerechtfertigte Änderungen dieser AGB Dachstein plus Club iSd § 6 Abs 2 Z 3 KSchG in folgenden Bereichen jederzeit einseitig vornehmen: Verfallsfristen von erworbenen Vergünstigungen. Die Änderung der AGB Dachstein plus Club wird den Dachstein plus Club Mitgliedern auf zumindest eine der angegebenen Kontaktart zugestellt.

 Änderungen die über das Maß der Geringfügigkeit hinausgehen und die Zustimmung der Mitglieder notwendig ist, werden den Mitgliedern zur Einholung der Zustimmung auf zumindest eine der angegebenen Kontaktart zugestellt. 

10.  Vertragssprache/Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 Vertragssprache ist Deutsch. 

Es gilt österreichisches Recht (mit Ausnahme der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts). Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem der Teilnahmeberechtigte bzw. das Mitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 Für Verbraucher im Sinne des KSchG die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, gelten die gesetzlichen inländischen Gerichtsstände. Hat der Teilnahmeberechtigte bzw. das Mitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht im Inland oder ist er nicht im Inland beschäftigt, gilt die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz des Betreibers bzw. bei mehr gemeinsamen Betreibern, der jeweilige Sitz eines jeden Betreiberunternehmens, als dadurch keine zwingenden internationalen Bestimmungen eingeschränkt werden. Ansonsten gilt als sachlich zuständiger Gerichtsstand gegenüber Unternehmern der Sitz des Betreibers bzw. bei mehr gemeinsamen Betreibern, der jeweilige Sitz eines jeden Betreiberunternehmens.

Stand:  April 2024